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Kennzeichnung von Allergenen

Habt ihr euch schon einmal gewundert wieso auf unseren Verpackungen der Hinweis „Kann Spuren von enthalten…“ vermerkt ist? In folgendem Blogeintrag erklären wir euch woher dieser Ausdruck stammt und was er wirklich bedeutet.

Viele von uns leiden unter Allergien oder kennen Menschen im Bekanntenkreis die darunter leiden. Um uns ein beschwerdefreies Leben zu ermöglichen überprüfen wir kritisch die Zutatenlisten verschiedener Lebensmittel und meiden alle Produkt die unseren Allergieauslöser enthalten. Aber wie ist es mit dem Hinweis „Kann Spuren von enthalten…?“.

Hierbei handelt es sich laut Gesetz um einen freiwilligen Hinweis, der daraufhin deutet, dass das Produkt möglicherweise unbeabsichtigt während dem Produktionsvorgang oder beim Lieferant mit einem Allergen in Kontakt gekommen ist. Möglich ist diese Verunreinigung durch den die Verarbeitung auf gemeinsamen Produktionsanlagen. Diesen Fall bezeichnet man auch als Kreuzkontamination. Kurzum bedeutet dies, dass das Produkt mit einer Spurenkennzeichnung Allergenspuren enthalten kann aber es nicht muss.

Da wir auf unseren Maschinen auch Gewürze die Allergene enthalten verarbeiten kennzeichnen wir all unsere Produkte freiwillig mit dem Allergikerhinweis: „Kann Spuren von glutenhaltigem Getreide, Senf und Sellerie enthalten.“

Wie sieht die Theorie nun aber bei uns in der Praxis aus? Um einmal einen genaueren Einblick in den Prozess zu erhalten, haben wir für euch einmal unseren Bernd Grajewski aus dem Qualitätsmanagement befragt.

F: Welche Maßnahmen werden im Qualitätsmanagement getroffen, um die eine Kreuzkontamination so gut es geht zu vermeiden?

Um das Risiko unerwünschter Verunreinigung gering zu halten, planen wir die Produktion so, dass allergenhaltige Waren am Ende einer Produktionswoche abgefüllt werden und anschließend eine gründliche Reinigung erfolgt. Bei unseren Lieferanten achten wir darauf, dass die Produkte möglichst unbelastet sind. Jedoch ist zu bedenken, dass Spuren eben nur ganz kleine Mengen sind, die z.B. bereits durch Staub beim Entleeren der Säcke entstehen und so zu einer Kreuzkontamination führen können.

F: Was bedeutet das nun für Allergiker?

Da jeder Mensch bei Allergenen eine individuelle Toleranzgrenze besitzt, lässt sich bei dem Verzehr dieser Produkte nicht ausschließen, dass es zu allergischen Reaktionen kommen kann. Aber im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln ist die Verzehrmenge bei Gewürzen sehr gering.

Trotz zahlreicher Diskussionen gibt es in der EU keinen festgelegten Schwellenwert für die Spurenkennzeichnung.

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